der Firma vermod k.h. schieber
Buchenweg 12, 71665 Vaihingen/Enz
1. Allgemeines
Dieses Bedingungswerk gilt für alle Rechtsgeschäfte mit dem Unternehmen vermod k.h. schieber, im Folgenden Verwender genannt. Mit der Annahme des Angebots oder durch die Auftragserteilung erkennt
der Kunde die ausschließliche Gültigkeit der Bedingungen des Verwenders an. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde eigene allgemeine Geschäftsbedingungen mit entgegenstehendem Inhalt
verwendet.
2. Vertragsgegenstand, -inhalt
- Soweit Inhalt des Vertrages Tätigkeiten sind, welche die Umsetzung von Vorstellungen oder Ideen beinhalten, gilt für den Verwender Gestaltungsfreiheit, soweit vom Auftraggeber keine konkreten
Vorgaben gemacht werden.
- Beschreibungen, Gewichts- und Mengenangaben sind lediglich genäherte Angaben. Sie begründen keinerlei Zusicherungen oder sonstige Leistungsversprechen. Musteranfertigungen und Probeexemplare
begründen keine Beschaffenheitsangaben durch den Verwender.
3. Pflichten des Verwenders
- Der Verwender hat die Informationen, Vorlagen und sonstige Unterlagen, die der Kunde zur Ausführung der Leistung zur Verfügung stellt, nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen,
solange keine evidenten Fehler vorliegen oder eine Überprüfung vereinbart ist.
- Vereinbarte Fertigstellungstermine begründen kein Fixgeschäft, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Unerhebliche Überschreitungen der Fertigstellungstermine begründen
keine Ansprüche des Kunden. Zugesagte Bearbeitungszeiten beginnen frühestens mit der vollständigen Übergabe aller notwendigen Informationen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen.
- Der Verwender wird dem Kunden alle Umstände mitteilen, die geeignet sind, die Fertigstellung zu verzögern und nicht im Einflussbereich des Verwenders liegen.
4. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender alle zur Ausführung der Leistung notwendigen Informationen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt auch für diejenigen Informationen, etc., die lediglich geeignet sind, die Erbringung der Leistung des Verwenders zu fördern. Soweit dem Kunden Änderungen der vorgenannten dinge zur
Kenntnis gelangen, welche geeignet sind, die Erbringung der Leistung durch den Verwender zu beeinflussen oder eine Beeinflussung auch nur wahrscheinlich ist, wird der Kunde diese Kenntnisse
unverzüglich an den Verwender übermitteln.
- Der Kunde trägt sorge dafür, dass die Verwendung der Informationen, Vorlagen und sonstigen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde die notwendigen Rechte zur Verwendung
inne hat. Darüber hinaus bestehende Rechte Dritter wird der Kunde dem Verwender mitteilen.
- Soweit anderweitige Vereinbarungen nicht getroffen sind oder dies nach dem Vertragszweck nicht zu erwarten ist, wird der Kunde die Original des Werkes nach angemessener Frist unbeschädigt an
den Verwender herausgeben.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Für die Leistung, deren Vorbereitungen, für Datenbankwerke und sonstige Schöpfungen des Verwenders gilt das Urheberrechtsgesetz. Dies gilt auch, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach dem
Urheberrechtsgesetz nicht erreicht ist. Datenbanken unterliegen vollumfänglich dem Leistungsschutz des Urheberrechtsgesetzes.
- Die Leistungen des Verwenders einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Verwenders weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede
Nachahmung, Bearbeitung und Weitergabe - auch in Teilen oder Details - ist unzulässig, soweit der Vertragszweck dies nicht vorsieht. Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Regelung gibt dem
Verwender das Recht, von dem Kunden Schadenersatz in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
- Der Verwender hat das Recht, auf dem Original und auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts löst einen Schadenersatzanspruch wie unter
Buchstabe b.) aus.
- Der Kunde erwirbt mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht, das Werk wie vereinbart nach Art und Zweck des Vertrages zu nutzen. Es wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach der Einwilligung durch den Verwender zulässig. Der Verwender kann die Einwilligung von der Leistung einer weiteren Nutzungsvergütung abhängig machen. Das
Nutzungsrecht des Kunden erlischt, wenn die Vergütung einen Monat nach Fälligkeit nicht bezahlt ist.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
- Der Verwender ist berechtigt, seine Leistung zur Eigenwerbung auch öffentlich zu verwenden. Der Kunde wird eine Verlinkung zulassen.
6. Vergütung
- Die Leistung des Verwenders bildet zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung wird auf der Grundlage des Auftrages durch den Verwender berechnet.
- Die Änderung der Leistung des Verwenders aufgrund von Umständen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, berechtigen den Verwender zur Abänderung der vereinbarten Vergütung nach Zeitaufwand
für die Änderung.
- Der Verwender hat Anspruch auf gesonderten Ersatz sämtlicher Auslagen und Spesen. Diese sind mit dem Erhalt der hierfür angefertigten Rechnung fällig.
- Erstreckt sich der Auftrag über mehr als zwei Wochen oder hat der Verwender finanzielle Vorleistungen zu erbringen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar ein Drittel der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und ein weiteres Drittel Ablauf der Hälfte der vereinbarten Bearbeitungszeit.
- Preisangaben außerhalb der eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung sind unverbindlich.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die ausgewiesenen Beträge Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Verpackung und Versand geht zu Lasten des
Kunden.
7. Eigentumsübergang
- Das Eigentum an allen durch den Verwender an den Kunden gelieferten Sachen verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Vergütungsforderung bei dem Verwender.
- Jegliche Verpfändung und Übereignung der oben bezeichneten Sachen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Verwender. Das Recht zum Weiterverkauf im regelmäßigen Geschäftsverkehr
bleibt für den Kunden unberührt. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verwender ab. Der Verwender nimmt die Abtretung an.
- Der Kunde hat sämtliche Zugriffe Dritter auf das Eigentum des Verwenders oder in dessen Forderungen unverzüglich bei diesem anzuzeigen.
8. Gewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Leistung. Dies gilt nicht, soweit bei Verletzungen des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers wegen
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders verletzt
werden. Für den Fall einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer solchen oder vorsätzlichen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders gilt
gleichfalls die gesetzliche Gewährleistungsfrist
- Soweit sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt erweist, ist der Kunde verpflichtet, dem Verwender alle daraus entstehenden notwendigen Aufwendungen zu ersetzen.
- Tritt der Kunde wegen gescheiterter Nacherfüllung von dem Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels zu.
- Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten und deren Voraussetzungen sind dem Verwender jeweils schriftlich anzuzeigen.
9. Haftung
- Eine Haftung des Verwenders beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Handlungen, soweit keine Hauptpflichten des Werkvertrages verletzt oder Personenschäden verursacht sind. Für
von einfachen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden haftet der Verwender nur im Falle von Vorsatz. In jedem anderen Fall haftet der Verwender nur für den vertragstypischen und
vorhersehbaren Schaden. Bei Verletzungen von Nebenpflichten haftet der Verwender bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
- Soweit Teilleistungen an Dritte vergeben werden, sind diese keine Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Der Verwender haftet nicht für die Leistung oder das Ergebnis Dritter, sofern keine
gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
- Der Verwender haftet nicht für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene oder realisierte Konstruktion verursacht werden, soweit keine vertraglichen Hauptpflichten oder
Personenschäden verursacht sind. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk selbständig auf Funktionsfähigkeit, -Tauglichkeit und Realisierbarkeit zu überprüfen.
- Der Verwender haftet nicht für die urheberrechtliche Neuheit des Werkes.
- Der Verwender haftet nicht für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit.
- Der Kunde trägt die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung während der Versendung.
- Der Kunde stellt den Verwender von sämtlichen Ansprüche Dritter aus der Verletzung von Urheber-, Marken- und sonstigen Leistungsschutzrechten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung
frei, soweit die Verletzung im Zusammenhang mit diesem Vertrag steht.
10. Sonstige Bestimmungen
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
- Für eine Änderung des Vertrages bedarf es der Schriftform.
- Als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder damit zusammenhängende Ansprüche ist Vaihingen/Enz vereinbart.
- Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der BRD Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Die Daten des Kunden werden zur Abwicklung des Vertrages elektronisch gespeichert und verarbeitet.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine gesetzlich zulässige
Bestimmung